Erbschaftsteuer verfassungsgemäß ?
Folgende Fragen stellt der Bundesfinanzhof dem Bundesministerium der Finanzen:
- Ist die beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (Geschwister, Neffen, Nichten) mit Personen der Steuerklasse III (fremde Dritte) verfassungsgemäß ?
- Verstoßen die §§13a und 13b ErbStG gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz ? Die beiden Paragrafen ermöglichen eine komplette Freistellung des Erwerbs unter bestimmten Voraussetzungen.
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